Haftpflichtversicherung für Wohnmobile – gesetzlich vorgeschrieben & unverzichtbar
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Zulassung eines Wohnmobils in Deutschland. Sie schützt Dritte vor Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen – und ist damit die Basisabsicherung für jeden Wohnmobilhalter.
Versicherungspflicht
- Ohne Haftpflichtversicherung darf ein Wohnmobil nicht zugelassen oder im Straßenverkehr bewegt werden.
- Die Police schützt Dritte (Personen, Sachen, Vermögen) bei Schäden durch den Fahrzeughalter oder Fahrer.
- Der Versicherungsnachweis wird bei der Zulassung über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erbracht.
Diese Pflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland.
Leistungsumfang der Haftpflicht
- Personenschäden (z. B. Heilbehandlung, Schmerzensgeld, Rentenansprüche)
- Sachschäden (z. B. Reparaturen, Ersatz beschädigter Gegenstände)
- Vermögensschäden (z. B. Nutzungsausfall, Folgeschäden)
- Passive Rechtsschutzfunktion: Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den vereinbarten Deckungssummen. Viele Versicherer bieten höhere Summen als die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Deckungssummen & gesetzliche Vorgaben
- Mindestdeckung nach § 4 PflVG (Deutschland):
- 7,5 Mio. € für Personenschäden
- 1,22 Mio. € für Sachschäden
- 50.000 € für Vermögensschäden
- Viele Versicherer bieten deutlich höhere Deckungssummen, z. B. 50–100 Mio. € pauschal.
- Bei Auslandsreisen gelten ggf. landesspezifische Mindestdeckungen.
Höhere Deckungssummen bieten besseren Schutz gegen existenzielle Risiken. Die Kostenunterschiede sind oft moderat.
Abschluss & Nachweis der Versicherung
- Für die Zulassung ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erforderlich.
- Die Police kann bei Versicherungsunternehmen oder Maklern abgeschlossen werden.
- Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit Zulassung und Zahlung des Erstbeitrags.
Der Versicherungsnachweis muss bei Verkehrskontrollen auf Nachfrage erbracht werden können.
Folgen bei Verstoß gegen die Versicherungspflicht
- Fahren ohne Haftpflichtversicherung ist eine Straftat (§ 6 PflVG).
- Konsequenzen: Bußgeld, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Stilllegung des Fahrzeugs.
- Schadensersatzforderungen können auf den Halter/Fahrer zurückfallen.
Ein Verstoß kann erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.
Häufige Fragen
Ist die Haftpflichtversicherung für Wohnmobile Pflicht?
Ja. Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf ein Wohnmobil nicht zugelassen oder genutzt werden.
Welche Schäden deckt die Haftpflicht ab?
Sie schützt Dritte vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Betrieb des Wohnmobils entstehen.
Wie hoch sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen?
7,5 Mio. € (Personenschäden), 1,22 Mio. € (Sachschäden), 50.000 € (Vermögensschäden). Höhere Summen sind üblich und empfehlenswert.
Was passiert ohne Haftpflichtversicherung?
Das Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat und kann zu hohen Schadensersatzforderungen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.