Versicherungspflichten

Gesetzliche Grundlage der Versicherungspflicht

Für Wohnmobile gilt in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht. Sie ist Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr und dient dem Schutz Dritter bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Haftpflicht als zwingende Voraussetzung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist verpflichtend. Ohne sie darf ein Wohnmobil weder zugelassen noch im öffentlichen Straßenverkehr bewegt oder abgestellt werden.

  • Pflichtversicherung für jedes zugelassene Wohnmobil
  • Voraussetzung für Kennzeichen und Zulassung
  • Nutzung ohne Haftpflicht ist unzulässig

Haftpflicht
Zulassung-Tüv

Abgrenzung zu freiwilligen Versicherungen

Andere Versicherungen wie Teilkasko oder Vollkasko sind freiwillig. Sie ersetzen jedoch niemals die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.

  • Teilkasko und Vollkasko sind optional
  • Keine Nutzungserlaubnis ohne Haftpflicht
  • Zusatzversicherungen erweitern nur den Schutz

Teilkasko-Vollkasko

Konsequenzen bei fehlender Haftpflicht

Wird ein Wohnmobil ohne gültige Haftpflichtversicherung genutzt, liegt ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften vor. Dies kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.

  • Untersagung der Nutzung im Straßenverkehr
  • Rechtliche Sanktionen und Bußgelder
  • Persönliche Haftung bei verursachten Schäden

Recht
Bussgelder

FAQ – Häufige Fragen

Darf ein Wohnmobil ohne Haftpflicht genutzt werden?

Nein. Die Nutzung eines Wohnmobils im öffentlichen Straßenverkehr ist ohne Haftpflichtversicherung nicht gestattet.

Ist die Haftpflicht Voraussetzung für die Zulassung?

Ja. Ohne Haftpflichtversicherung ist keine Zulassung möglich.

Ersetzen Kasko-Versicherungen die Haftpflicht?

Nein. Kasko-Versicherungen sind freiwillig und ersetzen die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht nicht.

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